Ein echter Meilenstein in der Antigewaltarbeit gegen Frauen

Die Bundesregierung Deutschland hat am 11. Mai 2011 als einer von 13 Mitgliedsstaaten des Europarats das Abkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gezeichnet. Bei dem Abkommen handelt es sich um ein völkerrechtlich verbindliches Übereinkommen, durch das für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt detaillierte menschenrechtliche Standards formuliert werden.
Die Konvention schreibt u.a. vor, dass Hilfsangebote für Frauen verbessert und die Menschen über Bildungsangebote für das Problem sensibilisiert werden sollen . Die einzelnen Maßnahmen sehen eine Rechtsberatung, psychologische Betreuung, finanzielle Beratung, Hilfe im Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten, Aus- und Weiterbildung sowie Unterstützung bei der Suche nach Arbeit vor. Zudem verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, offensiv gegen Zwangsehen vorzugehen.
Aktuell hat die Bundesregierung begonnen zu prüfen, inwieweit durch die Konvention in Deutschland gesetzgeberischer oder sonstiger Handlungsbedarf entsteht.

Entwurf eines Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gwalt [PDF-Download]

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