Für eine Reformierung des §177 StGB – Hintergrundinformationen zur Plakataktion der Frauennotrufe im Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein und Hamburg

Kiel, 16.05.2014

Vergewaltigung in Deutschland – ein strafloses Delikt?
In Deutschland erlebt jede 7. Frau mindestens einmal in ihrem Leben schwere sexualisierte Gewalt . Jährlich werden ca. 8000 Vergewaltigungen angezeigt . Unterschiedliche Studien kommen zu den Ergebnissen, dass der Anteil der Frauen, die eine erlebte Vergewaltigung nicht anzeigen, sich zwischen 95%  und 85%  bewegt.
Nur ein Bruchteil der Anzeigen führt zu einer Verurteilung. Fakt ist, dass die Quote der Verurteilungen seit Jahren sinkt. In 2012 erlebten nur 8,4% der Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigten, die Verurteilung des Täters. Zum Vergleich: 5 Jahre zuvor lag die Verurteilungsquote noch bei 15,4% und war damit fast doppelt so hoch .
Auffällig sind außerdem die Unterschiede zwischen den Bundesländern. Die Verurteilungsquote schwankt in den einzelnen Ländern zwischen 4,1 und 24.4 %! D.h. in manchen Bundesländern wird nur jeder 25. Tatverdächtige verurteilt .

Die meisten Verfahren führen dabei erst gar nicht zu einem Prozess, sondern werden schon von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Im Ergebnis lässt sich sagen, dass in Deutschland kaum ein Vergewaltiger für seine Tat in die Verantwortung genommen wird.

Die geringe Anzeigebereitschaft von Frauen  hat unter anderem auch mit der geringen Aussicht auf eine Verurteilung des Täters zu tun. Die Hürde Anzeige zu erstatten, erscheint mit dem Wissen, dass Rechtsprechung oft keine Gerechtigkeit bedeutet, sehr hoch. Viele Frauen haben deshalb Angst, nach einem Freispruch für den Täter oder einer Verfahrenseinstellung als komplette Verliererin dazustehen und als Lügnerin bezeichnet zu werden. Hemmende Auswirkungen auf die Anzeigebereitschaft haben außerdem die Aussicht auf einen langen, strapaziösen Prozess, in dessen Rahmen die Frau immer wieder mit den Geschehnissen und mit dem Täter konfrontiert wird und die damit gegebene Gefahr der Retraumatisierung. Vergewaltigungsmythen, wie z.B, bestimmte Vorstellung davon, wie sich ein ‚echtes‘ Vergewaltigungsopfer  verhalten muss, führen nicht selten zu Tabuisierungen und Bagatellisierungen sowie zu Vorwürfen und Schuldzuweisungen an die betroffenen Frauen durch ihr soziales Umfeld und/ oder Behörden. Entsprechende gesellschaftliche Sichtweisen hindern Frauen vielfach daran, über eine Vergewaltigung zu sprechen und diese anzuzeigen, da sie sich oft auch selbst eine Mitschuld am Geschehenen geben. Auf der anderen Seite werden durch diese Mythen und Vorurteile Täter ermutigt.
Studien zeigen auf der anderen Seite, dass Falschbeschuldigungen beim Thema Vergewaltigung extrem selten sind und sich lediglich zwischen 3% und 7% bewegen .

Die deutsche Rechtslage: Das Problem mit dem §177 StGB
Das deutsche Strafrecht setzt bei einer Vergewaltigung eine Nötigung des Opfers voraus. Das bedeutet, die sexuelle Handlung muss entweder mit Gewalt, durch  Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben, oder unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage der Betroffenen erzwungen worden sein.
Konkret heißt das, dass es nicht ausreicht, wenn eine Frau ausdrücklich und mehrfach Nein sagt oder vielleicht auch schreit. Die Betroffenen müssen sich körperlich wehren bzw. nur dann nicht körperlich wehren, wenn konkrete Gewaltdrohungen ausgesprochen wurden oder sie dem Täter schutzlos ausgeliefert sind.
Durch die enge rechtliche Auslegung der „schutzlosen Lage“ werden zahlreiche sexuelle Übergriffe strafrechtlich nicht verfolgt. Denn es bleibt unberücksichtigt, dass häufig die gesamte Situation einer Vergewaltigung für Betroffene bedrohlich wirkt und sie sich ohnmächtig und hilflos fühlen. Betroffene befürchten lebensbedrohliche Verletzungen und haben Angst, oft ohne dass der Täter konkrete Drohungen aussprechen muss. Viele lassen die Tat ‚wie erstarrt‘ über sich ergehen.  In der Praxis heißt das, dass es Fälle gibt, in denen beweisbar ist, dass ein Täter sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person durchführte, die derzeitige Rechtslage eine Verurteilung aber nicht erlaubt, weil nicht alle Voraussetzungen des §177 des Strafgesetzbuchs erfüllt sind. So hat das oberste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof, im Jahr 2006 folgendermaßen einen Freispruch in einem Vergewaltigungsfall begründet und mit seiner Auslegung des §177 StGB Standards für alle weiteren deutschen Gerichte gesetzt: „Die knappen Feststellungen, nach denen der Angeklagte der Nebenklägerin die Kleidung vom Körper gerissen und gegen deren ausdrücklich erklärten Willen den Geschlechtsverkehr durchgeführt hat, belegen auch nicht die Nötigung des Opfers durch Gewalt. Das Herunterreißen von Kleidung allein reicht zur Tatbestandserfüllung nicht aus.“

Gemeinsam für eine Reform des §177 StGB
Der bff tritt dafür ein, dass die Rechtslage von Betroffenen sexualisierter Gewalt verbessert wird. Damit sind wir nicht alleine. So kooperieren wir z.B. mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte und mit vielen anderen Organisationen, die unser Anliegen des besseren Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung teilen.
Die Gelegenheit scheint günstig, denn2011 hat die Bundesregierung die Konvention des Europarates über die „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ gezeichnet und eine zügige Ratifikation angekündigt. Mit der Konvention entsteht auf europäischer Ebene zum ersten Mal ein Menschenrechtsvertrag, der die Staaten zu umfassenden Maßnahmen in der Prävention, bei Schutz und Unterstützungsangeboten sowie im Straf-, Zivil- und Ausländerrecht verpflichtet. So sind die Staaten verpflichtet, nicht einverständliche sexuelle Handlungen unter Strafe zu stellen und dieses Verbot auch effektiv durchzusetzen.
Der bff ist der Auffassung, dass die momentane Rechtslage in Deutschland auf Grundlage des §177 StGB den Anforderungen der Konvention des Europarates nicht genügt. Unser Ziel ist es deshalb, die systematischen Schutzlücken für vergewaltigte Frauen aufzuzeigen.
Wir werden diese Schutzlücke auch anhand einer Sammlung von Einstellungsbescheiden und Freisprüchen belegen können.
Verantwortliche  aus Politik und Justiz sollen für die Problematik sensibilisiert werden und werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Rechtslage in Deutschland so zu verändern, dass vergewaltigte Frauen mehr Gerechtigkeit erfahren.

Für eine Reform des §177 StGB!
Helfen Sie uns, dieses wichtige Thema in die Öffentlichkeit und den Fokus der Politik zu tragen.
Verbreiten Sie die Infos und unser Plakat im Web. Bestellen Sie Plakate und Postkarten bei uns und verteilen Sie sie an FreundInnen, Bekannte und in der ganzen Stadt!

Hier finden Sie ein Anschreiben zur Kampange an Ministerin Spoorendonk zum Ausdrucken und abschicken.
[PDF-Download]

Plakate und Postkarten des bff können Sie beziehen unter:
https://www.frauen-gegen-gewalt.de/plakate-und-postkarten-bestellen.html

Plakate für Schleswig-Holstein erhalten Sie direkt beim LFSH unter:
info@lfsh.de
 

Verweise:

  • Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland (BMFSFJ, 2004). Kurzfassung der Untersuchung von Schröttle und Müller (2004), herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
  • Unterschiedliche Systeme, ähnliche Resultate? Strafverfolgung von Vergewaltigung in elf europäischen Ländern. Länderbericht Deutschland (Corinna Seith u.A., 2009): EU DAPHNE-Projekt, in dem Daten zur Strafverfolgung von Vergewaltigung in allen EU-Ländern untersucht wurden. Länderbericht für Deutschland in deutscher Sprache.
  • Different systems, similar outcomes? Tracking attrition in reported rape cases in eleven countries (L. Kelly und J. Lovett (CWASU), 2009) EU DAPHNE-Projekt, in dem Daten zur Strafverfolgung von Vergewaltigung in allen EU-Ländern untersucht wurden.
  • Hellmann, D. F. (2014). Repräsentativbefragung zu Viktimisierungserfahrungen in Deutschland. Hannover: KFN.
  • Thoben, D. F. et al. (2012). Gerechtigkeitslücken im Recht der Opferentschädigung? Hannover: KFN. 
  • Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern. Erisch Elsner, Wiebke Steffen, München 2005.
  • Statistik: Meldungen, Anklagen und Verurteilungen von Vergewaltigung in Deutschland. Bundesamt für Justiz, Bonn
  • Pfeiffer, C., Hellmann, D.F. (2014). Presserklärung Vergewaltigung Die Schwächen der Strafverfolgung – das Leiden der Opfer. Hannover: KFN

Weitere Informationen des bff über sexualisierte Gewalt:
https://www.frauen-gegen-gewalt.de/streitsache-sexualdelikte.html
https://www.frauen-gegen-gewalt.de/infothek.html
Informationen des Deutschen Instituts für Menschenrechte zu Schutzlücken im Sexualstrafrecht:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/menschenrechtswidrige-schutzluecken-schliessen-policy-paper-zu-menschenrechtlichem-aenderungsbedar.html

 

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