"Gerechtigkeit ist und bleibt der oberste Maßstab"
"Schluss mit der Politik, die unseren Kindern und Enkelkindern die Handlungsfreiheit raubt!"
Offener Brief an die Mitglieder des Landtages Schleswig-Holstein zu den aktuellen Sparabsichten, Kiel, den 06.06.2010
V.i.S.d.P. : Angela Hartmann, Landeskoordinatorin LFSH
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
das Konsolidierungspaket der Landesregierung hat ein umfangreiches Sparpaket geschnürt, das weitreichende Kürzungen im Bereich der Mädchen- und Frauenberatungsstellen vorsieht. Die landesweite Lesbenarbeit und die Beratungsstellen Frau & Beruf sollen in den kommenden Jahren nicht weiter gefördert werden, das Angebot der Frauenberatung soll im Kernbereich erhalten bleiben und die Finanzierung lediglich auf „niedrigem Niveau“ weitergeführt werden.
Die über Jahre gewachsene gemeinsame Unterstützung von Frauen und Mädchen durch umfassende und vielfältige Angebote stellt einen gesellschaftlichen Stützpfeiler dar, der Frauen und Mädchen in den verschiedensten Lebensbereichen erreicht. Gerade von Gewalt betroffene Frauen benötigen frauenspezifische Angebote, um von einem erlebten Trauma wieder in ein eigenständiges Leben zurückzufinden. Die wirtschaftlichen Auswirkungen von Frauen, die durch erlebte Gewalterfahrungen nicht arbeitsfähig sind, sind weitreichend. Daher kann das Argument des Abbaus von Doppelstrukturen im Bereich der Arbeitsförderung die Streichung der Finanzierung von Frau & Beruf nicht rechtfertigen.
Die finanzielle Ausstattung der Frauenfachberatungsstellen wurde seit 12 Jahren nicht erhöht, gleichwohl die Nachfrage an Beratung stetig steigt. Eine Kürzung auf den Kernbereich schränkt die Handlungsfähigkeit der Beratungsstellen massiv ein, die vom Ministerium erstellten Richtlinien können so nicht aufrecht erhalten werden.
Gerade erst wurde auf dem Fachtag „Was kostet die Gewalt“ im Landeshaus deutlich gemacht, dass ein „Fall“ von (häuslicher und sexueller) Gewalt den Staat Land ca. 143.000 € kostet, vom ersten Polizeieinsatz über Unterstützungsleistungen durch verschiedene Beratungsstellen bis hin zu den Kosten eines Gerichtsverfahrens. Angesichts dieser Zahlen stellen Einsparungen im Bereich der Unterstützungsleistungen aus unserer Sicht keine Kostensenkung dar, sondern verschärft die finanziellen Belastungen für die Opfer selbst und für den Landeshaushalt, wenn sie nicht (mehr) zeitnah professionelle Hilfe bekommen können.
Wir appellieren daher an Sie als Abgeordnete, sich Ihrer gesellschaftlichen Verantwortung zu stellen und diese Kürzungen nicht mitzutragen. Für weitere Informationen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Hartmann
(Landeskoordinatorin LFSH)
