Medizinische Versorgung und Spurensicherung nach Sexualstraftat - ohne Anzeige
Lübeck, 24.05.2013
Ein neues Angebot in Lübeck
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bleiben nach wie vor häufig im Verborgenen und ungesühnt. Einer großen bundesweiten Untersuchung zufolge, erlebt jede 7. Frau in ihrem Leben einmal eine Vergewaltigung oder eine sexuelle Nötigung, doch nur 5 % aller Opfer entscheiden sich für eine Anzeige.
Nach einem sexuellen Übergriff befinden sich die betroffenen Frauen meist in einem psychischen Zustand, der mit einem Schock vergleichbar ist und fühlen sich nicht in der Lage zu entscheiden, ob sie eine Anzeige erstatten möchten oder nicht. Dies führt häufig dazu, dass bei späterer Anzeigenerstattung wichtige Spuren, die als Beweismittel dienen könnten, verloren gehen.
Das Problem der so genannten „Anonymen Spurensicherung“ wird aktuell bundesweit diskutiert. In mehreren Städten wurden Gewaltambulanzen eingerichtet; im Kieler Landtag wurde ein Antrag auf die Einführung einer flächendeckenden Beweismittelsicherung für vergewaltigte Frauen gestellt. Um hier eine Lücke zu schließen, hat der Frauennotruf Lübeck die Kooperation zwischen dem Institut für Rechtsmedizin des UKSH, der Klinik für Frauenheilkunde und Gynäkologie des UKSH und der Kriminalpolizei angeregt.
Wir freuen uns sehr, dass es in Lübeck nun möglich ist, nach einer Sexualstraftat eine gerichtsverwertbare Spurensicherung im Rahmen einer medizinischen Versorgung vornehmen zu lassen, ohne bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Nähere Informationen vermittelt ein neues Faltblatt „Medizinische Versorgung und Spurensicherung nach Sexualstraftat - ohne Anzeige“. Das Faltblatt kann im Frauennotruf abgeholt oder bestellt werden.
