Kriegsvergewaltigungen

Sexualisierte Gewalttaten gegen Mädchen und Frauen innerhalb bewaffneter Auseinandersetzungen sind schon aus der Antike bekannt und werden bis heute unvermindert als Kriegswaffe eingesetzt.

Bereits 1975 wies Susan Brownmiller in ihrem Standardwerk "Gegen unseren Willen“ präzise nach, dass Vergewaltigungen elementare Bestandteile jeder kriegerischen Auseinandersetzung sind, in der Regel keines Befehls bedürfen, aber als systematische Waffe gegen den jeweiligen Gegner eingesetzt werden. Wo Männer Terrain erobern, besetzen sie auch die Körper von Frauen. Während in Friedenszeiten die Vergewaltigung die Frau demütigen und zerstören soll, gewinnen Vergewaltigungen in Kriegszeiten weiterhin die Funktion, das Wir-Gefühl der feindlichen Gruppe zu zerstören. Dass Massenvergewaltigungen als systematische Waffe eingesetzt werden, belegen die brutalen Gewalttaten an Mädchen und Frauen z.B. im ehemaligen Jugoslawien. Massenvergewaltigungen sind hier zum Bestandteil der Kriegsstrategie geworden.

Besonders von militärischer Seite wird immer wieder betont, Vergewaltigungen seien ein "bedauerliches Nebenprodukt“ von Kriegen. Dagegen sprechen Statistiken:
Die vorsichtigen Schätzungen von HistorikerInnen im Zusammenhang mit dem zweiten Weltkrieg gehen von mindestens 2 Millionen Vergewaltigungen allein auf deutschem Territorium aus – davon etwa 240.000 unmittelbar mit Todesfolge für die Mädchen und Frauen. Gleichsam wird die Anzahl von Vergewaltigungen durch deutsche Soldaten auf russischem Boden auf etwa 10 Millionen geschätzt . Die Vergewaltigungen im ehemaligen Jugoslawien, in Indonesien, Ruanda oder im Kosovo sprechen für sich. Angesichts der Zahlen von Kriegsvergewaltigungen ist es absurd, Kriegsvergewaltigungen als "bedauerliches Nebenprodukt“ von Kriegen zu bezeichnen.

Vergewaltigungen im Krieg haben eine Funktion. Barbara Johr stellt fest, dass sich in den häufigen Verstümmelungen der Frauen während und nach den Vergewaltigungen ein genereller Frauenhass zeigt, der auch in Friedenszeiten Bestandteil der Kulturen/ Gesellschaften ist und in Kriegszeiten extrem zum Vorschein kommt. Zudem wird mit der seelischen und körperlichen Zerstörung von Frauen durch sexualisierte Gewalt, die soziale und kulturelle Stabilität des Gegners zerstört, da es die Frauen sind, die sowohl in Friedenszeiten und erst recht in Kriegszeiten die Gemeinschaft zusammenhalten.

Werden die Frauen durch die Kriegsvergewaltigungen schwanger, wird nicht nur die Gegenwart einer Gemeinschaft zerstört, sondern auch ihre Zukunft erzeugt, mit einer Generation von durch Vergewaltigung gezeugten Kindern und schwer traumatisierten Frauen.

Überleben Frauen und Mädchen die meist ausgesprochen brutalen Vergewaltigungen im Krieg, so überschatten die Folgen ihr Leben meist nachhaltig, oftmals über das ganze Leben hinweg. Die Auswirkungen werden zutreffend mit denen von Folteropfern und KZ-Gefangenen verglichen und nach den statistischen Manualen psychischer Störungen (DSM, ICD) klassifiziert. Viele Opfer von Kriegsvergewaltigungen leiden unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Damit verbunden sind z.B. wiederkehrende und belastende eindringliche Erinnerungen, Gedanken, Wahrnehmungen und Träume, körperliche und psychische Belastungen bei der Konfrontation mit Reizen, die an die Vergewaltigung erinnern sowie Flashback-Episoden. Dabei versuchen die Opfer häufig, Gedanken, Gefühle oder Gespräche, die mit dem Trauma in Verbindung stehen, zu vermeiden wie auch Aktivitäten, Orte oder Menschen, die Erinnerungen daran wachrufen könnten. Das bedeutet häufig eine drastische Lebenseinschränkung. Viele Opfer fühlen sich von anderen Menschen entfremdet, haben das Gefühl einer eingeschränkten Zukunft und zeigen eine eingeschränkte Bandbreite des Affekts. Hinzu kommen häufig Schlafstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten, übermäßige Wachsamkeit und Schreckhaftigkeit. Auch depressive Störungen, Sucht- und Abhängigkeit, Persönlichkeitsveränderungen und dissoziative Störungen können Folgen von Kriegsvergewaltigungen sein.

Vergleichende Studien analysieren, dass gerade erst im Älterwerden und somit auch in Erwartung des eigenen Todes ein Rückblick auf Erlebtes sowie auf z.T. abgespaltene Traumata realisiert wird. In diesem Zusammenhang benötigen neben den Vergewaltigungsopfern aus jüngsten Kriegen insbesondere auch Vergewaltigungsopfer aus dem Zweiten Weltkrieg Unterstützung.

Vergewaltigungen im Zweiten Weltkrieg

Die im 2. Weltkrieg misshandelten und vergewaltigten Frauen haben weder in den von den Nazis überfallenen Ländern noch in Deutschland Hilfe, Verständnis, eine angemessene Entschädigung oder gesellschaftliche Anerkennung als Kriegsopfer erhalten. Es ist ein Skandal, dass erstmals 1994 die posttraumatische Belastungsstörung einer Überlebenden im Sinne des Kriegsopferentschädigungsgesetzes anerkannt wurde.

Nach dem 2. Weltkrieg gab es kein gesellschaftliches Klima für Reue und Auseinandersetzung. Die fehlende gesellschaftliche Diskussion hat die betroffenen Frauen und häufig auch deren durch Vergewaltigung gezeugte Kinder isoliert, d.h. die Opfer ausgegrenzt und unsichtbar gemacht, um die Täter vor einer Konfrontation mit ihren eigenen Verbrechen und deren Folgen zu schützen. Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang auch, dass kriegsheimgekehrte Ehemänner auf die Vergewaltigung "ihrer“ Frau häufig mit Wut, Vorwürfen, Verachtung und erneuten Vergewaltigungen reagierten, anstatt mit Trost und Mitgefühl.
Die meisten Frauen zogen aus der kollektiven Erfahrung heraus die Konsequenz, besser nichts zu sagen, um sich und ihre Männer, Väter, Söhne und Brüder zu schonen. Denn die meisten Männer wollten sich das Bild des sauberen, pflichtbewussten, treuen und allenfalls "verführten“ Soldaten erhalten.

Wären die kriegsvergewaltigten Frauen so wie die aktiv kämpfenden Soldaten entschädigt worden, hätte das allein in Deutschland 1,5 Billionen DM gekostet, wobei das Wort Entschädigung in diesem Kontext irreführend ist, da es bei Vergewaltigung nicht um Entschädigung, sondern allenfalls um Anerkennung als Opfer geht.

Stellt sich die Frage nach den Tätern, so wurde und wird in Deutschland gerne von "dem Russen“, "dem Franzosen“ oder "dem Amerikaner“ gesprochen, der Frauen vergewaltigte, wenngleich eindeutig belegt ist, dass gerade und in einem erheblichen Umfang deutsche Wehrmachtssoldaten, Angehörige von SS und SA sowie der Polizeibataillone Mädchen und Frauen vergewaltigten und ermordeten. Somit waren die Täter auch die Männer, Brüder, Söhne und Freunde der deutschen Opfer, die aber offensichtlich nicht über ihre Verbrechen gesprochen haben.

Hilfe für Opfer von Vergewaltigungen im zweiten Weltkrieg

  • Gesprächspartnerinnen und psychosoziale Hilfe
    Das Angebot der Frauennotrufe richtet sich auch an Seniorinnen mit Gewalterfahrung; Telefonnummern und Adressen von Frauennotrufen finden sich in der Adressenliste.
  • Antrag auf Kriegsoperentschädigungsrente
    Ein Antrag auf Kriegsopferentschädigungsrente muss beim zuständigen Versorgungsamt der Gemeinde / des Kreises gestellt werden. Auskünfte über Adressen und Ansprechpersonen erteilt das Rathaus.
  • Für einen entsprechenden Antrag ist es sehr zu empfehlen, sich über den Sozialverbund Deutschland (ehem. Reichsbund; Rechtsabteilung in Kassel 0561-3161926) beraten und juristisch vertreten zu lassen oder über den Sozialverbund VDK (Verband der Kriegsopfer; Tel. 0228-820930).

Kriegsvergewaltigungen in aktuellen Kriegen

Das Unterstützungsangebot der Frauennotrufe für traumatisierte Frauen aus aktuellen Kriegen erfolgt zumeist in Kooperation mit Migrantinnenberatungsstellen und mit Zentren für Folter- Flucht- und Gewaltopfer (z.B. Refugio). Neben der Vermittlung von entsprechenden Angeboten vermitteln die Notrufe auch ÄrztInnen, RechtsanwältInnen, niedergelassene TherapeutInnen und bieten selbst Beratungen und z.T. Therapien an.

Im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit der Frauennotrufe zum Thema Kriegsvergewaltigungen sind u.a. folgende Forderungen zentral:

  • Verfolgung der Täter
    Internationale Konventionen und nationale Militärgesetze haben unmissverständlich festgestellt, dass feindliche als auch eigene Truppen im Kontext von Kriegen und in Besatzungszeiten in großem Umfang sexualisierte Gewalt begehen. Bereits 1907 wurde durch die Haager Konvention die "Verletzung der Familienehre“ insbesondere die Vergewaltigung verboten. Dieses offizielle Eingeständnis und das Verbot sexualisierter Gewalt ging allerdings nicht mit einer konsequenten Verfolgung dieser Taten einher.
  • Bereitstellung eines ausreichenden Unterstützungsangebotes für in Deutschland lebende Vergewaltigungsopfer aus Kriegen
    Das Angebot von Beratungsstellen (z.B. Migrantinnenberatungsstellen) und das Therapieangebot für traumatisierte Frauen aus Kriegsgebieten ist mehr als defizitär. Vielfach arbeiten UnterstützerInnen, BeraterInnen und TherapeutInnen in diesem Bereich unter- oder unbezahlt.