Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beinhaltet nicht nur solche Handlungen, die ohnehin unter die "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ des Strafgesetzbuches fallen, sondern auch "edes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt“ (Beschäftigtenschutzgesetz im zweiten Gleichberechtigungsgesetz des Bundes, Artikel 10, 2 GleiBG).
Dazu gehören etwa Aufforderungen zu sexuellen Handlungen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts, Erzwingen sexueller Handlungen sowie das Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen, die von den Betroffenen abgelehnt werden.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein individuelles Problem einzelner Frauen sondern eine stark verbreitete und verdeckte Form der Diskriminierung von Frauen in der Arbeitswelt.
Hintergründe
Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz handelt es sich um ein gesellschaftliches Phänomen. Die Belästigung wird gezielt als Mittel zur Diskriminierung, Demütigung und Machtausübung eingesetzt. Darin drückt sich ein gesellschaftliches Klima aus, in dem Frauen auch auf beruflicher Ebene noch immer eine geringere Wertschätzung erfahren und Männer es gewohnt sind, sich Frauen gegenüber überlegen zu begreifen. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz dient dem Täter dazu, Frauen zu verunsichern um die eigene Vorrangstellung zu sichern.
Folgen
Frauen reagieren auf sexuelle Belästigungen im Arbeitsleben individuell unterschiedlich. Häufig sind direkte Reaktionen von Empörung und Wut, Verunsicherung und Rückzug. Dem ersten Schreck folgen Gefühle von Ohnmacht und Hilflosigkeit. Hinzu kommen oftmals Selbstzweifel und Schuldgefühle, z.B. sich möglicherweise falsch verhalten zu haben oder "überzogen“ reagiert zu haben. Viele Frauen schweigen aufgrund dieser Schamgefühle über die Tat.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann weitreichende und nachhaltige Auswirkungen haben, wie psychische Störungen, Einschränkungen der Leistungsfähigkeit, Krankschreibungen oder Arbeitsunfähigkeit.
Handlungsmöglichkeiten
- Eine erste Schwierigkeit besteht häufig im Erkennen, dass es sich bei dem Erlebten tatsächlich um eine sexuelle Belästigung handelt. Zunächst ist es deshalb wichtig, die eigenen Empfindungen ernst zu nehmen und sich zu verdeutlichen, dass jede Frau ein Recht auf einen Arbeitsplatz hat, an dem sie nicht belästigt wird!
- Frauen neigen oft zu defensiven Formen der Gegenwehr, z.B. durch den Versuch, die Annäherungsversuche zu ignorieren, den Versuch, den Belästiger zu meiden. Dies Form der Gegenwehr ist selten erfolgreich. Besser ist es, die Belästigung unmittelbar und direkt beim ersten Vorfall energisch zurückzuweisen, z.B. mit lauten Entgegnungen – auch wenn die Belästigung im Flüsterton erfolgt. Mit lauten Entgegnungen kann Belästigungssituationen das "Vertrauliche“ und die Heimlichkeit genommen werden, und es besteht die Möglichkeit, dass andere Personen etwas von dem Vorfall mitbekommen.
- Ein offensives und aktives Vorgehen direkt und unmittelbar beim ersten Übergriff ist eindeutig von Vorteil. Den Belästiger zur Rede zu stellen und sich die Belästigungen zu verbitten, die Androhung einer Beschwerde oder eine tatsächliche Beschwerde, die Ankündigung, die Tat anderen zu erzählen, den Belästiger zu verklagen und auch die körperliche Gegenwehr sind gute Möglichkeiten einer ersten Reaktion.
- Auch schriftliche Reaktionen sind sinnvoll, vor allem dann, wenn die verbale Zurückweisung vom Belästiger ignoriert wird. In einem solchen Brief sollte sachlich und detailliert – d.h. mit Angabe von Datum, Ort, Tathergang usw. – das Verhalten des Belästigers kritisiert und zurückgewiesen werden. Zudem sollten Konsequenzen für den Fall aufgezeigt werden, dass der Belästiger die Belästigungen nicht einstellt. Es sollte eine Kopie des Briefes angefertigt werden und der Brief sollte möglichst in Gegenwart einer dritten Person übergeben oder per Einschreiben mit einem Rückschein verschickt werden.
- Entlastend kann ein Gespräch mit einer Vertrauensperson sein, sowie Gespräche mit KollegInnen, bei denen sich häufig herausstellt, dass ein Belästiger bereits schon mehrere Frauen im Betrieb bedrängt hat und belästigt. Ein gemeinsames Vorgehen gegen den Täter kann sehr wirkungsvoll sein.
- Sinnvoll ist zudem eine gezielte Suche nach ZeugInnen, die Belästigungssituationen genau beobachten.
- Professionelle Ansprechpartnerinnen wie Frauennotrufe, Frauenbeauftragte, Gewerkschaften, Rechtsanwältinnen usw.. kennen sich mit der Problematik aus und können über mögliche Maßnahmen der Gegenwehr informieren.
- In jedem Fall sollte der Tathergang direkt nach der Tat schriftlich aufgezeichnet werden (Was hat sich wo, wann und wie mit welcher Person ereignet, was wurde dabei u.U. gesprochen?)
- Diese Aufzeichnungen können mit einer eidesstattlichen Erklärung bei einer Anwältin hinterlegt werden und für eine mögliche spätere offizielle Beschwerde verwendet werden.
- Ein vertrauliches Gespräch mit dem Personalrat oder der Frauenbeauftragten sollte spätestens dann geführt werden, wenn die Belästigungen wiederholt erfolgen und / oder der Täter die Belästigungen auch nach einer mündlichen oder schriftlichen Aufforderung nicht einstellt.
